Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat zum 1.1.2018 in Kraft. Mit dem Gesetz brachte die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Weg. Durch verschiedene Verbesserungen wurde die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiver gestaltet. Zahlreiche Änderungen gelten seitdem unabhängig von Branche und Tarifbindung für alle Unternehmen. Nutzen Sie die Vorteile der Gesetzesänderung und fordern Sie jetzt ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung an.
- Fürs Alter vorsorgen
- Mitarbeiter absichern
- Mitarbeiter motivieren
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Die Produkte und Durchführungswege der ERGO
Vorteile der Direktversicherung von ERGO
Weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und Ihre Vorteile
Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
Die Durchführungswege im Vergleich
Steuer & Sozialabgaben des Arbeitnehmers
Steuer & Sozialabgaben des Arbeitnehmers
Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
Altersrente,
Einkommensschutz über die bAV
Altersversorgung bzw. Einkommensabsicherung bei Berufsunfähigkeit oder Verlust von Grundfähigkeiten für alle Mitarbeiter im Rahmen des steuerfreien Höchstbeitrags der Direktversicherung
Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei
- Steuerpflichtig
- Sozialabgabenpflichtig
Direktversicherung Arbeitgeberförderbetrag nach § 100 EStG
Idealer Grundbaustein für Mitarbeiter mit Bruttoeinkommen bis 2.575 €: Leistet der Arbeitgeber für diese Mitarbeiter Beiträge von 240 bis 960 € im Jahr, erhält er über Direktabzug von der Lohnsteuer einen Förderbetrag von 30%.
- Steuerpflichtig
- sozialabgabenfrei
- Steuerpflichtig
- Sozialabgabenpflichtig
Unterstützungskasse
Für Personen mit hohem Versorgungsbedarf, die bereits die Fördermöglichkeit der Direktversicherung ausgeschöpft haben.
Rückstellungen und Beiträge in Rückdeckungsversicherung sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Steuerpflichtig
- Sozialabgabenpflichtig
Direktzusage
Alle berechtigten Personen, die bereits die steuerlichen Grenzen aus der Direktversicherung ausschöpfen
Rückstellungen und Beiträge in Rückdeckungsversicherung sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Steuerpflichtig
- Sozialabgabenpflichtig
Pensionsfonds - Auslagerung
Unternehmen, die unmittelbare Versorgungsverpflichtungen gegen Einmalbeitrag auslagern möchten
- Steuerfrei
- Sozialabgabenfrei
- Steuerpflichtig
- Sozialabgabenpflichtig
Wissenswertes im Überblick
Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen
Sie möchten eine persönliche Beratung? Ein ERGO Berater vor Ort ist für Sie da und spricht gern mit Ihnen über den passenden Versicherungsschutz.
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